Häufig gestellte Fragen

Woraus besteht die ärztliche Untersuchung (Tauglichkeitsnachweis) für Sportbootführerscheine?

Zuerst sollten Sie – bei einem Optiker – einen Sehtest machen. Dabei wird auch das Farbunterscheidungsvermögen festgestellt. Nur Personen mit Rot-Grün-Schwäche müssen ihr Farbunterscheidungsvermögen von einem Augenarzt bestimmen lassen. Laden Sie in dem Fall das Formular und seinen Anhang herunter, drucken Sie es doppelseitig aus und konsultieren Sie einen Augenarzt. Auch das Hörvermögen wird getestet. Sprache muss mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m mit einem Ohr und in 5 m mit beiden Ohren verstanden werden.

Schließlich dürfen keine sonstigen körperlichen oder geistigen Mängel vorliegen. Dies sind z. B. Anfallsleiden, Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, des Rückenmarks oder Gehirns, Geisteskrankheiten, Bronchialasthma mit Anfällen, Diabetis mellitus mit nicht regulierbaren, erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte und Ähnliches. Die vollständigen Informationen findet man auf dem Formular. Wichtig: Der Tauglichkeitsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.

Welche Führerscheine gibt es im Wassersport überhaupt?

Es gibt zwei, den Sportbootführerscheine See und den Sportbootführerschein Binnen. Machen Sie nicht den Fehler, mit dem Binnenschein anzufangen. Lern-, Geld- und Zeitaufwand können sich dann leicht verdoppeln. Lesen Sie bitte hier weiter.

Ich möchte segeln lernen. Wie soll ich vorgehen?

Entscheiden Sie zunächst, wo Sie segeln wollen: auf See- und Binnengewässern, also an der Küste und auf Binnenseen oder nur auf Binnenseen. Wichtig: Sie müssen nicht mit dem Binnensegelschein (Sportbootführerschein Binnen) anfangen. Günstiger ist es, gleich mit dem Seesegeln (SKS-Schein) zu starten. Nach Erwerb des SKS-Scheins wird der Sportbootführerschein Binnen-Motor ohne Prüfung auf Segeln erweitert. Mehr dazu hier

Welchen Führerschein brauche ich zum Motorbootfahren?

Mein Rat: Machen Sie zuerst den Sportbootführerschein See. Damit dürfen Sie überall auf dem Meer fahren. Der Schein ist auch leicht und schnell zu erwerben. Für den Binnenschein, der auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen verlangt wird, müssen Sie danach nur noch einen Zusatzfragebogen ausfüllen. >> mehr

Brauche ich auch ein Funkzeugnis?

Ja, das hat der Gesetzgeber im Herbst 2005 so festgelegt: Wenn ein Funkgerät an Bord ist (das ist auf fast allen Booten mit Wohnmöglichkeit der Fall), muss der Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen. Diese Vorschrift gilt weltweit, also in allen Ländern. >> mehr dazu

Wie bekomme ich möglichst schnell den Sporthochseeschifferschein?

Der erste Schritt ist immer der Sportbootführerschein See. Ohne ihn kann keine weiterführende Prüfung abgelegt werden. Auf den Sportbootführerschein See baut der SKS-Schein (Sportküstenschifferschein) auf. Dann kommt der SSS-Schein (Sportseeschifferschein). Nach Ausstellung des SSS-Scheins müssen zunächst mindestens 500 sm als Wach- oder Schiffsführer zurückgelegt werden; erst danach kann die Zulassung zur Prüfung für den SHS-Schein (Sporthochseeschifferschein) erfolgen.

Der SKS-Schein kann übersprungen werden. Wer ohne SKS-Schein zur SSS-Prüfung antreten will, muss jedoch vor der SSS-Prüfung mindestens 500 sm als Wach- oder Schiffsführer nachweisen. Die SKS-Prüfung muss nicht abgelegt werden; das SKS-Wissen wird aber in der SSS-Prüfung vorausgesetzt. Für die genaue Planung ist eine persönliche Beratung durch Rolf Dreyer empfehlenswert.

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de