UKW-Funkbetriebszeugnis SRC

Nahezu alle Yachten sind – wie auch Flugzeuge – mit einem Funkgerät ausgerüstet. Es wird zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, vor Brücken) und zur Alarmierung in Notfällen benötigt. Auch wenn noch nicht «höchste Alarmstufe» besteht, kann mit einem Funkgerät schnell Hilfe und Rat eingeholt werden. Manche Vercharterer halten Funkverbindung zu ihren Schiffen, um bei Problemen sofort helfen zu können. Weil ein Funkgerät in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Handy ist (Betrieb kostenlos), sind die meisten Yachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet. Auf diesen Schiffen aber muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird). Denn der Erwerb eines Funkbetriebszeugnis ist seit 2005 auch für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden. Wer ohne Funkzeugnis die «Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt», kann hart bestraft werden.

Für die Binnenschifffahrt reicht das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) aus, für den Seefunk im Küstenbereich ist das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich.

Zwei Hinweise:

– Das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt kann mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung erworben werden, wenn ein SRC vorhanden ist oder gleichzeitig abgelegt wird.
– Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) wird nur benötigt, wenn eine GW-/KW-Funkanlage oder ein Inmarsat-C-Gerät an Bord sein sollte. Doch solche Geräte gibt es heute gar nicht mehr. Selbst auf Yachten, die um die Welt segeln, findet man sie nicht. Heute hat man stattdessen ein Irridium Satellitenhandy an Bord, das wie jedes Handy ohne Funkzeugnis betrieben werden kann. Und wer eines fernen Tages doch das LRC brauchen sollte, kann es als SRC-Inhaber mit einer Zusatzprüfung erwerben, wobei alle SRC-Prüfungsteile anerkannt werden.

Lehrbuch von Rolf Dreyer

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Rolf Dreyer
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