UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen UBI

In der Binnenschifffahrt werden Funkgeräte viel häufiger als auf See eingesetzt. Man denke etwa an ein Binnenschiff, das aus der Mosel kommt und in den Rhein einlaufen möchte. Das Binnenschiff kann doch nicht wie ein LKW anhalten, der Schiffsführer kann nicht nach vorne gehen und gucken, ob frei ist. Schon allein die Strömung wü;rde dies verhindern. Vielmehr ruft er einige Minuten, bevor er in den Rhein einläuft, die «Rheinschifffahrt im Bereich der Moselmündung» und kündigt an, dass er in wenigen Minuten aus der Mosel in den Rhein einlaufen und dort z. B. zu Tal weiterfahren wird. Rheinschiffe, die zu dem Zeitpunkt die Moselmündung erreichen werden, melden sich, um die Fahrweise abzusprechen. Nicht nur das Passieren unübersichtlicher Stellen, sondern auch Wende-, Überhol-, Ausweich- und Abbiegemanöver werden zwischen Binnenschiffen per Sprechfunk abgesprochen. Das gilt auch für den Fahrwasserseitenwechsel, wie er auf allen Flüssen ständig zu beobachten ist. Um alle notwendigen Gespräche führen und gleichzeitig hören zu können, haben Binnenschiffe heute drei oder sogar vier UKW-Sprechfunkgeräte an Bord.

Angesichts der inzwischen recht günstigen Preise für Funkgeräte sind auch binnen die meisten Sportboote und Yachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet – oft sogar mit zweien. Neben dem Schiff-Schiff-Verkehr ist auch der Nautische Informationsfunk sehr interessant. Hierunter fallen alle Gespräche mit Schleusen und den Revierzentralen. Deren Kanäle sind an den Ufern mit großen blauen Hinweistafeln angegeben. Hier hört man regelmäßig;ig alles Wichtige über die betreffende Wasserstraße. Sogar Staus und Wartezeiten vor manchen Schleusen werden gemeldet. Und wenn an Bord ein ernstes Problem auftritt, wendet man sich am besten an die nächste Revierzentrale.

Auf allen Fahrzeugen mit UKW muss aber der Bootsführer ein Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) besitzen (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird). Wer ohne gültiges Funkzeugnis die «erfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt», kann hart bestraft werden. Immer wieder wird berichtet, dass ganze Häfen plötzlich wasser- und landseitig abgesperrt werden und dann alle Sportboote von Zoll, Polizei und Bundesnetzagentur kontrolliert werden (Zoll: versteuerter Diesel, MWSt, Polizei: Fahrzeug- und Sportbootführerschein, Bundesnetzagentur: Frequenzzuteilungsurkunden und Sprechfunkzeugnis).

Für die Binnenschifffahrt reicht das Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) aus, für den Seefunk ist das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich.

Hinweis für die Prüfung: Wer zuerst das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) macht, kann das UBI mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung erwerben. Im Online-Kurs sind beide Ausbildungen enthalten.

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de