Sportseeschiffer Praxisprüfung
Die praktische Prüfung zum Sportseeschifferschein (SSS-Schein) wird als Gesamtprüfung von mindestens zwei Prüfern auf einer geeigneten und entsprechend ausgerüsteten Segel- oder Motoryacht abgenommen. Es werden die Fächer Seemannschaft, Navigation und Wetterkunde geprüft. Die SSS-Prüfung ist die letzte praktische Prüfung; beim SHS-Schein gibt es keine praktische Prüfung mehr.
Die Prüfung zum SSS-Schein geht deutlich über die Anforderungen an den SKS-Schein hinaus. Sie dauert für jeden Bewerber bis zu 120 Minuten und kann in Gruppen durchgeführt werden. Sie kann im Bereich der Ostsee, der Nordsee, des Mittelmeeres oder des Atlantiks erfolgen. Die praktische Prüfung umfasst die Fächer Seemannschaft, Navigation und Wetterkunde:
1. SEEMANNSCHAFT
1.1 Rettungsmanöver
– Bootsführung während eines Rettungsmanövers (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Creweinteilung, Wahl des Manövers und Planung der Bergung)
Bei Prüfung in der Antriebsart „Antriebsmaschine und unter Segel“ muss die Prüfungsyacht zu Beginn des Manövers ausschließlich unter Segel fahren.
1.2 Notfallmanagement
– Organisation und Führung der Crew in einer vorgegebenen Notsituation (Feuer, Wassereinbruch, Krankheit eines oder mehrerer Crewmitglieder, Auflaufen, Not-Schleppen, Ruderbruch, Mastbruch, großer Schaden am Rigg mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der einzelnen Maßnahmen)
1.3 Handhabung der Yacht
– Bootsführung auf See (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl der einzelnen Manöver und Erläuterungen zur Verkehrssituation)
– Bootsführung im Hafen (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl der einzelnen Manöver und Erläuterungen zur Verkehrssituation)
1.4 Technik an Bord
– Maschine, Gasanlage, Elektrik, Elektronik (Kontrolle, Einsatz, Fehlerquellen, Reparatur)
2.NAVIGATION
2.1 Papierseekarte/Nautische Literatur
– Auswahl, Korrektur, Handhabung, Organisation
– Bestimmung des Schiffsortes und Überprüfung der Ergebnisse mit einem unabhängigen Navigationsverfahren; Fehlerinterpretation etc.
2.2 Electronic Chart System (ECS)
– Bedienung, Korrektur, Fehlerquellen, Routenplanung, Kontrollpeilung etc.
2.3 Radar
– Bedienung, Lagebilderstellung, Fehlerquellen, Positionsbestimmung, Interpretation etc.
3.WETTERKUNDE
– Beurteilung der Wetterlage und -entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung, Ablesen der Wetterinstrumente und Auswerten der Daten
Im Gegensatz zur SKS-Prüfung, wo die seglerischen Qualitäten als Steuermann und die Durchführung der Segelmanöver im Vordergrund stehen, geht es beim SSS-Schein um die Schiffsführung, also die Organisation, Einteilung und Führung der Crew. In der SKS-Prüfung muss der Bewerber beim Rettungsmanöver selbst am Ruder stehen, in der SSS-Prüfung könnte das Ruder während des Manövers an eine andere Person übergeben werden, um sich ganz auf die Koordination der Einzelschritte konzentrieren zu können. Wird in der SKS-Prüfung beim Rettungsmanöver die über Bord geworfene Boje nicht erreicht oder zu schnell passiert, so gilt der Versuch als misslungen. Passiert dies in der SSS-Prüfung, so könnte der Bewerber den Einsatz der Maschine anordnen und gegebenenfalls den Aufschießer abbrechen und neu fahren lassen.
Anforderungen an Yachten für die praktische Sportseeschifferprüfung
Der Lenkungsausschuss hat die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer Sportseeschifferprüfung überarbeitet.
— Länge der Wasserlinie mindestens 9,0 m
— Die Yacht muss eine Ablenkungstabelle besitzen. (Ist keine Ablenkung vorhanden, so stehen in der Tabelle eben lauter Nullen.)
— Die Yacht muss gehörig ausgerüstet sein und sich in seetüchtigem Zustand befinden.
— Sie muss die Anforderungen des SOLAS-Abkommens, Kap. V, erfüllen. Dieses schließt das Vorhandensein der notwendigen Rettungsmittel für alle an Bord befindlichen Personen ausdrücklich ein.
— Die Yacht muss danach auch über einen Magnet-Steuerkompass mit einer aktuellen Deviationstabelle für diesen Kompass, einen Radarreflektor, auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten und -bücher für dieses Seegebiet und einen GPS-Navigator verfügen.
— Die Yacht muss über ein funktionsfähiges Radargerät verfügen. Es müssen Kollisionsgefahren erkennbar und Positionsbestimmung möglich sein.
Wird durch die Prüfungskommission festgestellt, dass eine Yacht nicht geeignet oder nicht verkehrssicher ist, so kann die praktische Prüfung auf der entsprechenden Yacht nicht durchgeführt oder abgebrochen werden.
Die aktuellen SSS-Prüfungstermine können Sie hier herunterladen.
Kontakt
Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de