Pyroschein

Allgemeines

Nahezu alle seegängigen Yachten sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber) – und ganz wenige auch mit einer Signalpistole vom Kaliber 4. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketennur gestattet, wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt.Dieser Fachkundenachweis wird als kleiner Pyroschein bezeichnet. Der Fachkundenachweis wird inForm einer kleinen Karte ohne Foto ausgestellt. Man kann sich auf die Prüfung für den Pyroschein per Online-Kurs besonders schnell, einfach und bequem vorbereiten – zu jeder Zeit für nur 12,95 €.

Der kleine Pyroschein geht jeden Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt – auf Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben – und das wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen Fachkundenachweis vorlegen. Ist die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt wird.

Voraussetzungen für den kleinen Pyroschein

16 Jahre
Sportbootführerschein See oder Sportbootführerschein Binnen
Keine fachlichen Voraussetzungen

Großer Pyroschein

Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den großen Pyroschein besitzen, den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht. Befreit davon sind Charterer, wenn sie die Signalpistole nur den Anweisungen des Vercharterers entsprechend einsetzen. Signalpistolen können nicht nur zur Alarmierung und Verteidigung eingesetzt werden, sie sind manchmal auch mit einem Leinenwurfgerät ausgestattet, um unter schwierigen Verhältnissen eine Leinenverbindung herstellen zu können. Dieser Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (großer Pyroschein) kann derzeit nicht erworben werden.

Kontakt

Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de