Internationales Zertifikat
Hintergrund
Gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommisssion der Vereinten Nationen wurde in Deutschland am 1.10.99 und am 1.4.2000 das Internationale Zertifikat eingeführt. Es dient Führern von Sportbooten als (international einheitlicher) Nachweis ihrer Qualifikation im Ausland.
Beim Sportbootführerschein befindet sich das Internationale Zertifikat auf der Rückseite. Die übrigen amtlichen Führerscheine wurden um eine dritte Seite erweitert, die das Internationale Zertifikat (für den jeweiligen Geltungsbereich) enthält.
Angeregt wurde die Resolution Nr. 40 vom Europäischen Sportschifffahrtsverband, um einer in Aussicht genommenen EU- und europäischen Regelung zuvorzukommen und neben den nationalen Befähigungszeugnissen weltweit mit nur einem einzigen Papier auszukommen.
Bedenken Sie, dass Sie Ihren Führerschein in der Regel nur nach einem Unfall benötigen und dass im Ausland dann nur ein amtlicher Schein anerkannt wird.
Kontakt
Rolf Dreyer
Mobil: 0160 – 840 4538
E-Mail: info@rolfdreyer.de